Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.
Beratungshilfe wird Bürgern mit geringem Einkommen gewährt in Angelegenheiten
- des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind
- des Verwaltungsrechts
- des Verfassungsrechts
- des Sozialrechts
- des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (nur reine Beratung!)