Amtsgericht Hamm

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Beratungshilfe

Beratungshilfe ist Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens.

Beratungshilfe wird Bürgern mit geringem Einkommen gewährt in Angelegenheiten

- des Zivilrechtes einschließlich der Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind
- des Verwaltungsrechts
- des Verfassungsrechts
- des Sozialrechts
- des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts (nur reine Beratung!)

 

Nützliche Links zum Thema Beratungshilfe


 

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