Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Familiensachen (Familiengerichte) gebildet.
Familiensachen sind gemäß § 111 FamFG:
1. Ehesachen
- Verfahren auf Scheidung einer Ehe
- Verfahren auf Aufhebung einer Ehe
- Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
2. Kindschaftssachen
Verfahren, die unter anderem
- die elterliche Sorge
- das Umgangsrecht
- die Herausgabe eines Kindes oder
- die Vormundschaft oder Pflegschaft
betreffen.
3. Abstammungssachen
4. Adoptionssachen
5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen
6. Gewaltschutzsachen
7. Versorgungsausgleichssachen
8. Unterhaltssachen
9. Güterrechtssachen
10. sonstige Famillienssachen
11. Lebenspartnerschaftssachen