Soweit Sie im Bezirk des Amtsgerichts Hamm wohnen, können Sie unter Vorlage des Personalausweises den Austritt aus einer Kirche (Konfession) erklären. Ihr persönliches Erscheinen ist unbedingt erforderlich. Für Minderjährige unter 14 Jahren müssen die Erziehungsberechtigten des Kindes den Kirchenaustritt erklären.