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Amtsgericht Hamm

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Handelsregistersachen

Das Handelsregister ist ein öffentliches Register dessen wesentliche Aufgabe es ist, Kaufleuten und interessierten Bürgern die Möglichkeit einzuräumen, sich durch Einsicht in das Handelsregister wichtige rechtliche Informationen über Geschäftspartner zu verschaffen.

Ferner bietet das Handelsregister für Kaufleute die Möglichkeit, sich Dritten gegenüber durch Verweis auf eine erfolgte Eintragung zu legitimieren.

Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen gegliedert:

In die Abteilung A werden Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaften - oHG -, Kommanditgesellschaften - KG -, sowie juristische Personen, die kaufmännische Eigenbetriebe führen (dazu gehören auch die Eigenbetriebe der öffentlich-rechtlichen Körperschaften) und die Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen eingetragen.

In die Abteilung B werden Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung - GmbH -,  Aktiengesellschaften - AG -, Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) eingetragen.

Aus dem Handelsregister sind im wesentlichen die Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens (bei Kapitalgesellschaften), Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften), die gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Inhaber), evtl. Prokuren sowie die Vertretungsmacht (Einzelvertretung oder Gesamtvertretung) der Gesellschafter (bei oHG und KG) und der Geschäftsführer oder Prokuristen ersichtlich.

Das Handelsregister genießt öffentlichen Glauben. Auf seine Eintragungen kann man sich verlassen, soweit man nicht bösgläubig ist.

Die Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sowie die zur Aufbewahrung bei dem Gericht bestimmten Zeichnungen von Unterschriften sind in nur über einen Notar einzureichen.

Weiterführende Informationen:


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Hamm, 2010