Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche und gegen Heranwachsende.
Es werden folgende Verfahren bearbeitet:
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
- Anklagen durch ein Schöffengericht
- Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
- Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
- Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
- kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
- sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung usw.)
- Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte
- Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch Rechtspfleger
- Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
- Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden