Amtsgericht Hamm

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Strafsachen

Das Strafverfahren wird durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Es wird wie folgt unterteilt: Strafsachen gegen Erwachsene, gegen Jugendliche und gegen Heranwachsende.

Es werden folgende Verfahren bearbeitet:
  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Einzelrichter
  • Anklagen durch ein Schöffengericht
  • Strafbefehle und Anklagen durch einen Jugendrichter
  • Anklagen durch ein Jugendschöffengericht
  • Anträge auf Haftentscheidung und -fortdauer
  • kommissarische Vernehmungen durch einen Richter
  • sonstige richterliche Tätigkeiten (vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, Durchsuchungsanordnungen, telefonische Überwachung usw.)
  • Bewährungsüberwachungen anderer Gerichte
  • Aufnahme der Rechtsmittelbegründungen durch Rechtspfleger
  • Akteneinsicht in der Geschäftsstelle
  • Vollstreckung von Freizeitarresten, Überwachung der Ableistung von Sozialarbeitsstunden

 

© Der Direktor des Amtsgerichts Hamm, 2012