Amtsgericht Hamm

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Vereinsregistersachen

Das Vereinsregister ist ein öffentliches Register, in dem jeder die Möglichkeit hat sich über rechtliche Verhältnisse eingetragener Vereine zu informieren.

Ein Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss mehrerer Personen (mindestens 7) der:
  • auf eine gewisse Dauer angelegt ist,
  • einen gemeinsamen Zweck verfolgt,
  • einen eigenen Namen hat,
  • durch einen Vorstand als Organ handelt und

unabhängig vom Wechsel seiner Mitglieder besteht. Durch die Eintragung in das Vereinsregister erlangt der Verein Rechtsfähigkeit; d. h. er erhält die Fähigkeit Träger von Rechten und Pflichten zu sein und nimmt als solcher selbstständig unter seinem Namen am Rechtsleben teil.

Das Gericht prüft vor Eintragung des Vereins unter anderem, ob die Satzung den Vorschriften des BGB entspricht und der Name zulässig ist. Das Vereinsregister genießt - wie auch das Handelsregister - öffentlichen Glauben.


 

© Der Direktor des Amtsgerichts Hamm, 2012