InhaltGerichtszahlstelleBei jeden ordentlichen Gericht wird eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Unter Einzahlungen, die an ein Gericht zu leisten sind, versteht man die Zahlung von Gebühren, Strafen, Auslagen, Hinterlegungen und Sicherheitsleistungen. Die Einzahlungen können in bar während der Kassenstunden (Sprechzeiten des Amtsgerichts) oder auch durch Einzahlung auf das Bankkonto vorgenommen werden. Ferner können die Einzahlungen von Gebühren und Strafen auch durch Scheck, der von der Zahlstelle der Gerichtskasse zur Einziehung vorgelegt wird, erfolgen. Bei der Einzahlung von Sicherheitsleistungen oder sichergestelltem Geld, handelt es sich um Beträge auf Grund eines Strafverfahrens, die von der Polizei eingezogen oder beschlagnahmt werden und an das Gericht weiterzuleiten sind. Die Zahlstelle nimmt auch Bareinzahlungen nicht nur für das eigene Gericht, sondern auch für alle anderen ordentlichen Gerichte in Nordrhein-Westfalen entgegen. Gleichfalls erfolgt durch die Zahlstelle die bare Auszahlung der Entschädigung an Zeugen. Weiterhin können Reisebeihilfe für mittellose Personen, die bei anderen Gerichten als Zeugen oder Beschuldigte geladen sind, ausgezahlt werden. |
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