Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.
Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Zivilprozesssachen gebildet. In die Zuständigkeit fallen:
- Rechtsstreitigkeiten (Klagen) bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
- Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum (ausschließliche Zuständigkeit)
- Aufgebotsverfahren selbstständiges Beweisverfahren
- Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren
- Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse