Amtsgericht Hamm

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Zivilprozesssachen

Der Zivilprozess ist ein in der Zivilprozessordnung (ZPO) geregeltes Gerichtsverfahren, das dazu dient, privatrechtliche Ansprüche festzustellen und durchzusetzen.

Bei den Amtsgerichten werden Abteilungen für Zivilprozesssachen gebildet. In die Zuständigkeit fallen:

  • Rechtsstreitigkeiten (Klagen) bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum (ausschließliche Zuständigkeit)
  • Aufgebotsverfahren selbstständiges Beweisverfahren
  • Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren
  • Urkunden-, Wechsel und Scheckprozesse

 

© Der Direktor des Amtsgerichts Hamm, 2012