Amtsgericht Hamm

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Anforderung von anonymisierten Entscheidungsabdrucken

 
  1. Bitte recherchieren Sie zunächst selbst unter Zuhilfenahme der nachstehenden Hinweise, ob die von Ihnen benötigte Entscheidung bereits in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE externer Link veröffentlicht ist. Die nicht gewerbliche Nutzung der in NRWE eingestellten Entscheidungstexte - d. h. die Verwendung für den privaten Gebrauch - ist kostenfrei (§ 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung JVKostO).
        
  2. Wenn die Entscheidung noch nicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE veröffentlicht worden ist, können Sie die Übersendung der von Ihnen gewünschten Entscheidung beantragen:
  • per Post:

    An den
    Direktor des Amtsgerichts Hamm
    Borbergstr. 1
    59065 Hamm
  • per Telefax: 02381 909-222

   
Kosten

Für die Übersendung von anonymisierten Entscheidungsabdrucken per E-Mail, per Telefax oder per Post entsteht eine Gebühr von 12,50 € pro Entscheidung (§§ 1, 4, 7 JVKostO, § 1 Absatz 1 JVKostG und Nummer 5 der Anlage zu § 1 Absatz 2 JVKostG).



 

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