Amtsgericht Hamm

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Berechnung des Notendurchschnitts

Erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme am Auswahlverfahren ?

Voraussetzung zur Teilnahme am Auswahlverfahren zur Ausbildung der Justizfachangestellten sind mindestens ausreichende Leistungen im Fach Deutsch in den beiden zuletzt erteilten Zeugnissen, ferner in den beiden zuletzt erteilten Zeugnissen im  Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache eine Punktzahl von mindestens 1,0. Hier können Sie Ihren Notendurchschnitt errechnen und damit ermitteln, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.

Bitte wählen Sie jeweils eine Note aus und klicken Sie anschließend auf 'Berechnen'

Letztes Zeugnis

Deutsch







Mathematik







Fremdsprache








Vorletztes Zeugnis

Deutsch







Mathematik







Fremdsprache










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© Der Direktor des Amtsgerichts Hamm, 2012