Voraussetzung zur Teilnahme am Auswahlverfahren zur Ausbildung der Justizfachangestellten sind mindestens ausreichende Leistungen im Fach Deutsch in den beiden zuletzt erteilten Zeugnissen, ferner in den beiden zuletzt erteilten Zeugnissen im Durchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache eine Punktzahl von mindestens 1,0. Hier können Sie Ihren Notendurchschnitt errechnen und damit ermitteln, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen.
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